31.01.2020 - Kommentare

5G und Huawei - Großbritannien gemeinsam mit der EU gegen die USA?

von Norbert F. Tofall


Obwohl Großbritannien am heutigen Freitag aus der EU austritt, scheinen die geoökonomischen Gemeinsamkeiten zwischen Großbritannien und der EU zumindest hinsichtlich der Beteiligung des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei am Aufbau von 5G-Netzwerken größer zu sein als zwischen Großbritannien und den USA. Die am Dienstag veröffentlichte Entscheidung der britischen Regierung, Huawei nicht komplett vom Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes auszuschließen, sondern nur vom besonders sicherheitsrelevanten Kernnetz, liegt auf der gleichen Linie wie der einen Tag später von der EU-Kommission veröffentliche „Werkzeugkasten“ zur Cybersicherheit von 5G-Netzwerken.1 Der britische Premierminister Boris Johnson hat sich mit dieser Entscheidung offen gegen die Forderung von US-Präsident Donald Trump gestellt, Huawei komplett vom Aufbau von 5G-Netzen auszuschließen, und das, obwohl die USA damit gedroht haben, die Geheimdienst-Zusammenarbeit mit Großbritannien einzuschränken, falls Huawei beteiligt werden sollte. Nach der Veröffentlichung der Entscheidung der britischen Regierung forderte der amerikanische Außenminister Mike Pompeo sogar, daß Großbritannien seine Entscheidung überdenken solle. Die USA warnen seit längerem davor, daß Huawei unter dominantem Einfluß des kommunistischen Staates stehe und daß deshalb mögliche Spionage- und Sabotageaktivitäten durch Huawei als erhebliches Sicherheitsrisiko berücksichtigt werden müssen.

Eine Unterscheidung zwischen dem 5G-Kernnetz einerseits und dem Transport- und Empfangsnetz andererseits, wie sie sowohl von Großbritannien als auch von der EU-Kommission getroffen wird, ist unter Fachleuten und Politikern umstritten. Aber allein die Sabotage des Transport- und Empfangsnetzes dürfte mit erheblichen Schäden verbunden sein. In der “EU Toolbox of risk mitigating measures” heißt es einleitend wohl ohne Übertreibung, daß „5G networks will play a central role in achieving the digital transformation of the EU’s economy and society. Indeed, 5G networks have the potential to enable and support a wide range of applications and functions, extending far beyond the provision of mobile communication services between end-users. With worldwide 5G revenues to reach an estimated €225 billion in 2025, 5G technologies and services are a key asset for Europe to be able to compete in the global market.”2 Die Cybersicherheit der 5G-Netze sei daher von wesentlicher Bedeutung, um unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften zu schützen und das volle Potential der 5G-Netze zu erschließen. Auch sei die Cybersicherheit entscheidend für die Gewährleistung der technologischen Souveränität der Europäischen Union.3

Trotzdem vermied die EU-Kommission eine klare Stellungnahme, ob der chinesische Netzwerkausrüster Huawei am Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes beteiligt werden sollte und überläßt es den einzelnen Mitgliedstaaten, diese Entscheidung zu fällen. Da es sich bei der „EU Toolbox of risk mitigating measures“ um ein von den Mitgliedstaaten gemeinsam verabschiedetes Papier handelt, könnte hinter dieser Entscheidungsdelegation weniger die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips stehen als vielmehr die Schwierigkeit, die einzelnen Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie sowohl gegenüber China als auch gegenüber den USA zu verpflichten.

Darüber hinaus dürfte es für die Zukunft des Westens besonders tragisch sein, daß es der EU und den USA zum wiederholten Male nicht gelingt, sich auf eine gemeinsame Strategie zur  Verteidigung der eigenen freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu verständigen. Denn die tieferen Ursachen der aktuellen politischen Konflikte um Huawei und Nord Stream 2 liegen letztlich darin, daß weder in China noch in Russland auch nur eine ansatzweise Trennung von Wirtschaft und Politik existiert. Das heißt, daß ökonomische Projekte mit russischen und chinesischen Firmen leider keine rein ökonomischen, sondern immer auch – und vielfach sogar primär – politische Projekte sind.

Der Zugriff des Staates in Russland und China auf Unternehmer und Unternehmen als Mittel der Politik hat eine entschieden andere Qualität als die auch in westlichen Gesellschaften zu beobachtende Einflußnahme von Regierungen auf einzelne Unternehmer und Unternehmen. Die Angriffe der ungarischen Regierung auf den Milliardär George Soros sind zweifelsohne Grenzüberschreitungen, die sich viele private Investoren fragen lassen werden, ob sie bei einem vertieften ökonomischen und gesellschaftlichen Engagement in Ungarn nicht auch in den aggressiven Fokus der ungarischen Regierung gelangen könnten. Und die Angriffe von Donald Trump auf einzelne Unternehmen wie Harley Davidson, die sich der Trump’schen Wirtschaftspolitik einer Renationalisierung widersetzen, zeigen, daß Donald Trump die freiheitserhaltende Trennung von Staat und Wirtschaft ebenfalls mißachtet.

Da jedoch die Trennung von Staat und Wirtschaft in den westlichen Gesellschaften aufgrund der innerstaatlichen Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative schwieriger zu unterlaufen und letztlich nur bei Gleichschaltung der innerstaatlichen Gewaltenteilung und Abschaffung von Eigentumsrechten gänzlich auszuhebeln ist, besteht ein erheblicher qualitativer Unterschied zwischen ökonomischen Projekten, an denen Firmen aus freiheitlich-demokratischen Rechtsstaaten beteiligt sind, und Projekten, an denen Firmen aus Ländern beteiligt sind, die wie Russland und China freiheitlich-demokratische Rechtsstaaten als dekadent ablehnen. Hinter „Nord Stream 2“ und „Huawei“ steht deshalb ein Systemkonflikt zwischen Staaten und Staatenblöcken, den man am Ende des Kalten Krieges und der Ost-West-Konfrontation für überwunden gehalten hatte.

Angesichts dieses neuen Systemkonflikts müßten die EU und die USA das gemeinsame Interesse haben, die eigene freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung gemeinsam zu verteidigen. Die Auseinandersetzungen um Huawei und um Nord Stream 2 zeigen jedoch, daß zur Zeit dieses gemeinsame Interesse in den westlichen Gesellschaften weniger zählt, als vermeintlich individuell nationale Vorteile. Angesichts des neuen Systemkonflikts sollte es nicht heißen „Großbritannien gemeinsam mit der EU gegen die USA“, sondern „Großbritannien gemeinsamen mit der EU und den USA“.  Dabei ist es weder ein legitimes noch ein kluges Ziel, China ökonomisch klein zu halten. Chinas Wirtschaftswachstum ist für die gesamte Weltwirtschaft von Vorteil, wenn China die „Rule of Law“, das gleiche Recht für alle im Welthandel, anerkennt und so eine dauerhafte Win-Win-Situation für die Weltwirtschaft entsteht. China wird das gleiche Recht für alle in der Weltwirtschaft und den internationalen Beziehungen jedoch nur anerkennen, wenn eine geopolitische Konstellation entsteht, in welcher China aus purem Eigeninteresse das gleiche Recht für alle anerkennen muß. Das wird nur der Fall sein, wenn der Westen seine eigene freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung gemeinsam verteidigt, seine eigenen ökonomischen und politischen Problemverschleppungen beendet und eine breite Koalition für die Einhaltung von allgemeinen und abstrakten Regeln im Welthandel und den internationalen Beziehungen formt. Eine transatlantische und pazifische Freihandelsallianz, die Reziprozität konsequent einfordert, könnte selbst China auf Dauer nicht torpedieren. Zur Zeit torpedieren jedoch einzelne westliche Länder gerade das Zustandekommen dieser transatlantischen und pazifischen Freihandelsallianz. Anstatt die WTO systematisch zu stärken, unterminieren die USA die Funktionsfähigkeit der WTO-Gerichtsbarkeit. Und viele europäische Staaten versuchen durch Teilnahme am 17 plus 1-Format und an der Neuen Seidenstraße Sondervorteile von China zu erlangen. Man kann nur hoffen, daß diese Verfolgung von kurzfristigen nationalen Interessen schnell an ein Ende kommt und sowohl in den USA als auch in Europa erkannt wird, daß der Wohlstand der Nationen nur erhalten werden kann, wenn der Westen seine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung gemeinsam verteidigt.


1 Siehe NIS Cooperation Group of the EU: Cybersecurity of 5G networks. EU Toolbox of risk mitigating measures, CG Publication 01/2020.

2 Ebenda S. 3.

3 Vgl. ebenda.

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