27.05.2019 - Kommentare

Europa der Vielfalt, nicht der Einfalt

von Norbert F. Tofall


Die Bürger der EU haben ein neues Parlament gewählt. Die Ergebnisse in den EU-Ländern spiegeln jedoch deren innenpolitische Lage wider. Eine einheitliche Richtung für die gesamte EU ist nicht zu erkennen.

I.

Die Bürger der Europäischen Union haben vom 23. bis 26. Mai 2019 ein neues Parlament gewählt. In Deutschland erreichten nach derzeitigem Stand die CDU/CSU 28,9 % (2014: 35,3 %), die SPD 15,8 % (2014: 27,3 %), Grüne 20,5 % (2014: 10,7 %), AfD 11 % (2014: 7,1 %), Die Linke 5,5 % (2014: 7,4 %), FDP 5,4 % (2014: 3,4 %) und Sonstige 12,9 %. Von den 751 Parlamentssitzen entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland 96 Sitze.

Das Wahlergebnis in Deutschland spiegelt offensichtlich primär die innenpolitische Lage in Deutschland wider und ist weniger von gesamteuropapolitischen Themen geprägt. Ähnlich scheint das in anderen EU-Ländern zu sein, so daß das Ergebnis der Europawahl die Vielfalt Europas gemessen an den unterschiedlichen innenpolitischen Situationen wiedergibt. Ein einheitlicher politischer Trend oder gar eine einheitliche politische Richtung für die gesamte Europäische Union ist nicht zu erkennen.

In Frankreich liegt die RN von Le Pen bei 23,31 % und damit 1,6 % unterhalb ihres Ergebnisses bei der Europawahl von 2014. Le Pen konnte von den Protesten der Geldwesten, die dem französischen Präsidenten Macron seit Herbst letzten Jahres das Regieren schwer gemacht haben, nicht profitieren. Das Parteienbündnis Coalition Renaissance (EnMarche, MoDem, Agir, Mouvement radical) von Präsident Macron erreichte zwar nicht ihr Ziel, stärker als Le Pens RN zu werden, steht mit 22,41 % aber auch nicht schlecht da. Auffällig ist, daß die Grünen in Frankreich 13,47 % erringen konnten.

In Italien konnte die Lega von Salvini mit 34,33 % als mit Abstand stärkste Kraft reüssieren, während sich die Fünf-Sterne sich mit 17,07 % bescheiden müssen. Das Ergebnis der italienischen Parlamentswahlen von vor einem Jahr hat sich damit umgedreht. Salvini dürfte nun versucht sein, bald Neuwahlen in Italien zu provozieren. Die Fünf-Sterne erreichten nicht einmal den zweiten Platz. Die sozialdemokratische PD erreichte überraschend 22,69 % der Stimmen. Die Grünen spielen in Italien hingegen keine Rolle.

In Griechenland hat die Niederlage von Syriza von Ministerpräsident Tsipras und der Erfolg der Neo Democracia bereits dazu geführt, daß Ministerpräsident vorzeitige Neuwahlen ausgerufen hat. Die Grünen spielen in Griechenland interessanterweise auch keine Rolle.

In Polen ist die regierende Pis als stärkste Kraft aus den Wahlen hervorgegangen, in Ungarn die regierende Fidesz von Orban. Die Grünen spielen weder in Ungarn noch in Polen eine Rolle.

Wie angesichts dieser sehr unterschiedlichen Lage in den EU-Mitgliedsländern Vertreter der deutschen Wirtschaft davon sprechen können, daß das Ergebnis der Europawahl ein klares Votum für mehr Klimaschutzpolitik sei, bleibt deren Geheimnis und hat wohl mehr mit der politischen Lage in Deutschland als mit der gesamteuropäischen Lage zu tun.

Vielmehr zeigen die Ergebnisse der Europawahlen, daß es bei der festgestellten politischen Vielfalt in Europa notwendiger denn je ist, den in den europäischen Verträgen erwähnten Subsidiaritätsgrundsatz wiederzubeleben und zu stärken. Die konsequente Beachtung des Subsidiaritätsprinzips ermöglicht ein Europa der Vielfalt und verhindert ein Europa der Einfalt.

 

II.

Die endgültige Stärke der Fraktionen im Europäischen Parlament ist noch unsicher, da sich einzelne nationale Parteien noch offenhalten, welcher Fraktion sie beitreten wollen. Nach derzeitigem Stand verteilen sich die 751 Sitze im Europäischen Parlament wie folgt auf die unterschiedlichen Fraktionen: Europäische Volkspartei (EVP/Christdemokraten und Konservative) 180 Sitze, Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D/ Sozialdemokraten und Sozialisten) 146 Sitze, Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE/Liberale, Zentristen und En Marche) 109 Sitze, Allianz der Konservativen und Reformer in Europa (EKR/ Konservative und EU-Skeptiker) 59 Sitze, Salvinis Europäische Allianz der Völker und Nationen (ehemals Bewegung für ein Europa der Nationen und der Freiheit ENF/Nationalkonservative, Rechtspopulisten) 58 Sitze, Grüne/EFA (Grüne und Regionalisten) 69 Sitze, EFDD (Fünf-Sterne und EU-Skeptiker) 54 Sitze, Europäische Linke und Nordic Green Left (GUE/NGL) 39 Sitze und Fraktionslose und Sonstige 37 Sitze.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte (aber aufgrund national unterschiedlicher Stimmengewichtung nicht repräsentative) Organ der Europäischen Union und wird alle fünf Jahre neugewählt. Es hat Gesetzgebungsfunktionen, Budgetierungsfunktionen, Kontrollfunktionen und Wahlfunktionen.

Die Gesetzgebungsfunktion teilt sich das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat). Das Europäische Parlament hat jedoch kein Initiativrecht für Gesetzesvorlagen. Dieses liegt bei der EU-Kommission. Das EU-Parlament kann die EU-Kommission jedoch nach Art. 225 AEUV auffordern, ihr Initiativrecht wahrzunehmen. Seit 2010 gilt dann die Vereinbarung, daß die EU-Kommission innerhalb von 12 Monaten einen Gesetzentwurf vorlegen oder innerhalb von drei Monaten begründen muß, warum sie keinen Gesetzentwurf vorlegen will.

Die von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen werden in den meisten Politikfeldern gemäß Art. 294 AEUV sowohl vom Parlament als auch vom Rat der Europäischen Union in jeweils zwei Lesungen beraten, durch welche Änderungen in den von der Kommission vorgelegten Gesetzestext eingebracht werden können. Können sich Parlament und Rat nicht einigen, wird in dritter Lesung ein Vermittlungsausschuß einberufen.

Dieses ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt jedoch nicht für alle Politikbereiche. In der Wettbewerbspolitik muß das Europäische Parlament beispielsweise lediglich konsultiert werden. In der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hat der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik das Parlament lediglich zu informieren und soll die Auffassungen des Parlaments gebührend berücksichtigen. In der Handelspolitik hat das Parlament jedoch das Recht, Änderungsvorschläge zu Gesetzentwürfen einzubringen und kann die entsprechenden Rechtsakte ablehnen.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union entscheiden auch gemeinsam über den EU-Haushalt (Budgetierungsfunktion). In den von der EU-Kommission vorgelegten Haushalt können Änderungen eingebracht werden. Bei Einigkeit zwischen Parlament und Rat tritt der Haushalt mit den beschlossenen Änderungen in Kraft. Bei Differenzen folgt ein komplexes Verfahren nach Art. 314 AEUV, in welchem auch ein Vermittlungsausschuß einberufen werden kann.

Die Kontrollfunktion des Europäischen Parlaments erstreckt sich sowohl auf die EU-Kommission als auch auf den Rat der Europäischen Union. Neben Anfragen, Untersuchungsausschüssen und Anhörungen kann das Europäische Parlament nach Art. 234 AEUV der EU-Kommission das Mißtrauen aussprechen. Dazu ist eine doppelte Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen sowie der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments notwendig. Die EU-Kommission muß bei einem erfolgreichen Mißtrauensantrag geschlossen zurücktreten.

Die Wahlfunktion des Europäischen Parlaments besteht darin, auf Vorschlag des Europäischen Rates (Rat der Staats- und Regierungschefs) den Präsidenten der EU-Kommission zu wählen. Ein eigenes Initiativrecht hat das Parlament dabei nicht. Auch muß die gesamte EU-Kommission vom Parlament bestätigt werden. Das Parlament kann jedoch nur die EU-Kommission als Ganzes bestätigen oder ablehnen. Es ist bereits mehrfach vorgekommen, daß das Parlament nach Anhörungen der vorgeschlagenen Kommissare einzelne Bewerber zum Rückzug zwang, indem die Ablehnung der gesamten Kommission angedroht worden ist.

Durch die Ergebnisse der Wahlen zum neuen Europäischen Parlament dürften trotz der Zugewinne von populistischen und europa-skeptischen Parteien die Gesetzgebungs-, die Budgetierungs-, die Kontroll- und die Wahlfunktionen des Europäischen Parlaments nicht blockiert werden. Die Dominanz der EVP und der Sozialdemokraten wurde zwar gebrochen, so daß sich diese nun mit anderen Fraktionen – wohl vornehmlich der ALDE und den Grünen – verständigen müssen. Die Mehrheits- und Kompromißsuche dürfte dadurch schwieriger werden, was aber auch heißt, daß abweichende Meinungen und Argumente nun stärker in den Verhandlungen berücksichtigt werden müssen.

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