29.03.2019 - Kommentare

Finanzmärkte und Eigentumsrechte

von Norbert F. Tofall


Weil niemand die Zukunft verläßlich vorhersagen kann, müssen die Menschen individuelle Eigentums- und Verfügungsrechte haben, „viele, viele verschiedene Dinge versuchen“ zu dürfen.

Ein alter Spruch besagt, daß Prognosen schwierig sind, besonders wenn sie sich auf die Zukunft beziehen. Die Prognosen einiger Menschen mögen zwar erfolgreicher sein als die Prognosen anderer Menschen, es gibt jedoch niemanden, der immer richtige und verläßliche Prognosen aufstellen kann.1

Jede Investition enthält explizite oder implizite Prognosen. Ob diese Prognosen richtig oder falsch sind, zeigt sich erst in der Zukunft, die jedoch niemand kennen kann. Auch deshalb sind moderne Volkswirtschaften hochkomplexe Systeme. Millionen und Milliarden von Individuen sehen sich unaufhörlich mit neuen Chancen und Gefahren sowie Schocks und grauen oder schwarzen Schwänen konfrontiert. Weder gibt es genügend Informationen, um die gegenwärtige Lage einer Volkswirtschaft in allen Details genau berechnen zu können, noch auch nur annähernd ausreichende Informationen, um die zukünftige Entwicklung von Volkswirtschaften oder gar der Weltwirtschaft verläßlich zu prognostizieren.2

Und deshalb gilt: „Weil Ungewißheit so weit verbreitet und unermeßlich ist, sind die dynamischsten und wohlhabendsten Gesellschaften jene, die viele, viele verschiedene Dinge versuchen. Es sind Gesellschaften mit vielen Tausenden von Unternehmern, die relativ guten Zugang zu Krediten und Wagniskapital haben. Es gibt für eine Gesellschaft keine Möglichkeit, die Zukunft vorherzusagen, aber wenn sie eine große Vielfalt von Unternehmern hat, die in der Lage sind, eine große Vielzahl von gegenseitig vorteilhaften Transaktionen durchzuführen, einschließlich Transaktionen über Kredite und Wagniskapital, kann sie eine große Menge von Optionen abdecken – mehr als irgend eine einzelne Person oder Organisation sich vorstellen kann.“3

Und gerade deshalb müssen die Menschen individuelle Eigentums- und Verfügungsrechte haben, „viele, viele verschiedene Dinge versuchen“ zu dürfen. Dazu gehört notwendigerweise auch das Recht, die Gegenwart und die Zukunft sowie alternative Handlungsoptionen mittels der eigenen Maßstäbe und Erfahrungen bewerten – also taxieren – zu dürfen und nicht auf der Grundlage von vorgegebenen oder gar vorgeschriebenen Maßstäben und Taxonomien. Werden den Menschen derartige Maßstäbe und Taxonomien zur Bewertung der Gegenwart, der Zukunft und der Handlungsoptionen vorgegeben oder vorgeschrieben, verringert sich der Bereich von möglichen zukünftigen und uns unbekannten Entwicklungen, welcher durch Optionen abgedeckt wird. Denn die vorgegebenen Maßstäbe und Taxonomien sortieren in einem Akt der Anmaßung von Wissen von vornherein bestimmte Handlungsoptionen aus. Damit steigt die Gefahr der Fehlerakkumulation enorm an, welche durch die Eigentums- und Verfügungsrechte, „viele, viele verschiedene Dinge versuchen“ zu dürfen, eigentlich vermieden werden sollte.

Das ist besonders für die Finanzmärkte, auf denen Zukunftserwartungen gehandelt werden, problematisch. Finanzmärkte sind keine sich selbst durchsetzenden Märkte. Gerade Finanzmärkte sind auf ein Rechtssystem und eine politische Ordnung angewiesen, welche Verträge durchsetzen, Eigentums- und Verfügungsrechte schützen, Hypothekenverträge sichern, für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sorgen und Investitionen und Anleihen liquider machen. „Um die Gewinne aus komplexen und aus langfristigen Transaktionen zu realisieren, müssen die Individuen in einer Gesellschaft nicht nur die Freiheit haben, Handelsverträge zu schließen, sondern auch das Recht, sichere Eigentumstitel zu schaffen und Eigentum zu verpfänden. Sie müssen garantierten Zugang zu unparteilichen Gerichten haben, um Verträge, die sie abgeschlossen haben, durchzusetzen. Auch müssen sie das Recht haben, neue Formen erweiterter Kooperation und Organisation zu schaffen, wie etwa die Aktiengesellschaft.“ – „Viele (…) Arten von Produktion beruhen fast ganz auf Verträgen, die nicht selbstdurchsetzend sind. Die Produktion von Diensten, die Banken und verwandte Institutionen bereitstellen, erfolgen nur, wenn man sich auf Vertragstreue verlassen kann.“4

Das heißt im Umkehrschluß aber auch, daß gerade Finanzmärkte, weil sie auf den Rechtsstaat und eine freiheitliche politische Ordnung angewiesen sind, besonders anfällig sind für politisch motivierte Eingriffe in Eigentums- und Verfügungsrechte. Es verwundert deshalb nicht, daß Gesellschaftskonstrukteure à la couleur zur Finalisierung der Gesamtgesellschaft – zur Verpflichtung der Gesamtgesellschaft auf ihre Vorstellungen – in einem ersten propagandistischen Schritt die Finanzmärkte angreifen. Früher geschah das durch die Rede vom „internationalen Finanzjudentum“; heute ist der „internationale Finanzkapitalismus“ die Ursache aller Probleme. In einem zweiten Schritt wird dann eine „Finanzwende“ gefordert.

Der Umweltschutz und eine nachhaltige ökologische Entwicklung sind dabei die nützlichen Vehikel, um die gesamte Gesellschaft umzubauen. Das Recht, „viele, viele verschiedene Dinge versuchen“ zu dürfen, ist dabei allerdings im Wege und soll deshalb durch Handlungsvorschriften und Taxonomien geschliffen werden. Die volkswirtschaftliche Fehlerakkumulation ist damit vorprogrammiert. Eine „Finanzwende“ wird so früher oder später zum „Finanzende“.


1 Vgl. Mancur Olson: Macht und Wohlstand. Kommunistischen und kapitalistischen Diktaturen entwachsen, übersetzt von Gerd Fleischmann, Tübingen (Mohr) 2002, S. 179.

2 Vgl. ebenda S. 179 – 180.

3 Ebenda S. 180.

4 Ebenda S. 177 – 178.

Verwandte Artikel

Rechtliche Hinweise

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Ansicht und die Zukunftserwartung des Verfassers wider. Die Meinungen und Erwartungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen Dokumenten der Flossbach von Storch AG dargestellt werden. Die Beiträge werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. (Mit diesem Dokument wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet). Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen ist ausgeschlossen. Die historische Entwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich Copyrights, Marken, Patente und anderer Rechte an geistigem Eigentum sowie sonstiger Rechte) an, für und aus allen Informationen dieser Veröffentlichung unterliegen uneingeschränkt den jeweils gültigen Bestimmungen und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Sie erlangen keine Rechte an dem Inhalt. Das Copyright für veröffentlichte, von der Flossbach von Storch AG selbst erstellte Inhalte bleibt allein bei der Flossbach von Storch AG. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte, ganz oder in Teilen, ist ohne schriftliche Zustimmung der Flossbach von Storch AG nicht gestattet.

Nachdrucke dieser Veröffentlichung sowie öffentliches Zugänglichmachen – insbesondere durch Aufnahme in fremde Internetauftritte – und Vervielfältigungen auf Datenträger aller Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Flossbach von Storch AG.

© 2024 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.