06.11.2018 - Kommentare

Geldpolitische „Straffung“ der Bank von Japan

von Agnieszka Gehringer


Die japanische Wirtschaft und die Preise haben sich seit über einem Jahr moderat positiv entwickelt. Dies hat die BoJ zu dem Schluss geführt, dass "die Umsetzung einer umfassenden Politik zur Überwindung der Deflation" nicht mehr gerechtfertigt ist. Da das Inflationsziel jedoch bisher nur zur Hälfte erreicht wurde, bleiben die Risiken einer Zielverfehlung bestehen. Zudem benötigt der Staat aufgrund der hohen Schuldenlast weiterhin niedrige Zinsen. Daher sind Spekulationen über eine Straffung der Geldpolitik unbegründet.

Am 5. November 2018 gab der Gouverneur der Bank of Japan, Haruhiko Kuroda, eine insgesamt positive Einschätzung der japanischen Wirtschaft ab. "[M]it einem positiven Zyklus vom Einkommen bis zu den Ausgaben, der sowohl im Unternehmens- als auch im Haushaltssektor aufrechterhalten wird (....), dürfte die Dauer der derzeitigen Phase der wirtschaftlichen Erholung (...) im August dieses Jahres 69 aufeinander folgende Monate erreicht haben" und damit der längsten Erholungsphase der Nachkriegszeit von 73 Monaten näher gekommen sein.[1]

Ausgehend davon ist es für die BoJ genau richtig, nicht an der extrem lockeren Geldpolitik festzuhalten, die zuvor zur Deflationsbekämpfung eingesetzt wurde. Die Interpretation der jüngsten Kommentare von Kuroda als Hinweis auf eine "Straffung der Geldpolitik"[2] ist jedoch unbegründet.

Erstens ist die Headline-Inflation auf rund ein Prozent gestiegen - das ist nur etwa die Hälfte des von der BoJ gesetzten Ziels - und die Kerninflation (ohne die volatilen Komponenten, frische Lebensmittel und Energie) blieb mit durchschnittlich 0,36 Prozent in diesem Jahr und 0,13 Prozent im Jahr 2017 schwach.

Zweitens ist die Inflationsentwicklung in Richtung des Ziels der BoJ davon abhängig, dass die Kapazitätsüberauslastung auf hohem Niveau gehalten wird und keine weiteren Abwärtsrisiken sich materialisieren. Unter anderem dürften die für Oktober nächsten Jahres geplante Erhöhung der Verbrauchssteuer sowie verschiedene Unsicherheiten aus den Überseewirtschaften die Inflation in Zukunft dämpfen.

Drittens würde eine entschiedene Straffung der Geldpolitik Schwierigkeiten bereiten, Zinsen auf dem hohen öffentlichen Schuldenberg von 238 Prozent des BIP zu zahlen. Die BoJ ist unter die fiskalische Dominanz geraten.

Vor diesem Hintergrund erscheint es eher unwahrscheinlich, dass die BoJ den derzeit von der US-Notenbank durchgesetzten Zinserhöhungen auch nur annähernd folgen könnte. Zu den politischen Maßnahmen könnte jedoch eine weitere Lockerung der Zinskurvenkontrolle der BoJ gehören. Dies würde mehr Flexibilität bei der Bildung langfristiger Renditen ermöglichen und damit den negativen Nebenwirkungen zu starrer Staatsanleiherenditen entgegenwirken, wie von den Marktteilnehmern hervorgehoben. Allerdings würde dies keineswegs eine Straffung der Geldpolitik bedeuten. Mit den Worten von Haruhiko Kuroda "wird die Bank die starke monetäre Lockerung konsequent fortsetzen".[3]

 


[1] Haruhiko Kuroda „Japan’s Economy and Monetary Policy“, Speech at a meeting with business leaders in Nagoya, 5. November, 2018.

[2] Siehe „BoJ governor Kuroda hints at monetary tightening“, Financial Times am 5. November, 2018, für die jüngste Evidenz der Verbreitung dieser Meinung bei den Marktbeobachtern.

[3] Haruhiko Kuroda „Japan’s Economy and Monetary Policy“, Speech at a meeting with business leaders in Nagoya, 5. November, 2018.

Verwandte Artikel

Rechtliche Hinweise

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Ansicht und die Zukunftserwartung des Verfassers wider. Die Meinungen und Erwartungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen Dokumenten der Flossbach von Storch AG dargestellt werden. Die Beiträge werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. (Mit diesem Dokument wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet). Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen ist ausgeschlossen. Die historische Entwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich Copyrights, Marken, Patente und anderer Rechte an geistigem Eigentum sowie sonstiger Rechte) an, für und aus allen Informationen dieser Veröffentlichung unterliegen uneingeschränkt den jeweils gültigen Bestimmungen und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Sie erlangen keine Rechte an dem Inhalt. Das Copyright für veröffentlichte, von der Flossbach von Storch AG selbst erstellte Inhalte bleibt allein bei der Flossbach von Storch AG. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte, ganz oder in Teilen, ist ohne schriftliche Zustimmung der Flossbach von Storch AG nicht gestattet.

Nachdrucke dieser Veröffentlichung sowie öffentliches Zugänglichmachen – insbesondere durch Aufnahme in fremde Internetauftritte – und Vervielfältigungen auf Datenträger aller Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Flossbach von Storch AG.

© 2024 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.