28.08.2019 - Kommentare

Was ist Gewinn?

von


Was ist Gewinn? So vielfältig die unterschiedlichen Stakeholdergruppen sind, so heterogen sind die Auffassungen darüber, wie die Unternehmensleistung korrekt erfasst wird.

Mit dieser scheinbar einfachen Frage schlenderte einer meiner damaligen Professoren in meinem ersten Hochschulsemester regelmäßig durch die Hörsaalreihen und hielt das Mikrofon vor die Münder der verdutzten Studierenden. Die Antwort: „Gewinn ist, wenn nach Abzug der Kosten noch etwas übrig bleibt“, schien den guten Herrn einfach nicht zufrieden stellen zu können. Mantraartig wiederholte er die Frage Woche für Woche aufs Neue. Einige Vorlesungen später stellte sich bei mir die Überzeugung ein, dass es ganz so einfach wohl tatsächlich nicht sein kann. Gewinn ist Ertrag minus Aufwand, so weit, so gut. Doch was genau ist eigentlich „Ertrag“ und wie ist der „Aufwand“ zu ermitteln, der den Erträgen gegenüberzustellen ist? Das Handelsgesetzbuch liefert dem Interessierten hier Anhaltspunkte, die es ihm ermöglichen, sich der Frage nach dem Erfolg eines Unternehmens anzunähern. Doch wurde zum Ende des Semesters immer deutlicher, dass es sich bei den Bilanzierungsregeln um eine Kompromisslösung handelt. Unterschiedliche Anspruchsgruppen haben unterschiedliche Auffassungen darüber, was der Gewinn nun eigentlich ist. Fragt man den Gläubiger, so wird dieser den Gewinn und damit die Dividenden kleinreden. Geht es nach dem Anteilseigner, so sollten auch nicht realisierte Buchgewinne umgehend zur Ausschüttung gelangen.

Dass die Rechnungslegung tatsächlich eine zufriedenstellende Antwort auf die Frage nach dem Erfolg liefert, wurde in den 1990er Jahren von den Anhängern des Shareholder-Values angezweifelt. Die Bilanzierungsregeln griffen ihrer Auffassung nach viel zu kurz. Ein Unternehmen sei allein aufgrund eines Jahresüberschusses noch lange nicht wertschaffend und somit ein gutes Investment. Vielmehr gelte es zu beurteilen, ob es einen Gewinn erzielt, der den Kapitalgebern einen angemessenen Ausgleich für das eingegangene Investitionsrisiko liefert. Schließlich gelte es zu berücksichtigen, dass der Geldgeber Opportunitätskosten erleidet, da er seine Mittel ja für einen bestimmten Zeitraum dem Unternehmen überlässt. Mit geliehenem Geld zu arbeiteten verursacht eben Kosten, ganz gleich ob dieses Geld von den Gläubigern oder den Eigentümern kommt. Auch wenn die Eigenkapitalkosten in keiner Gewinn- und Verlustrechnung auftauchen, es gibt sie. Operiert das Unternehmen mit den Geldern auf sehr riskanten Geschäftsfeldern, so wird es dem Geldgeber hierfür eine hohe Prämie zahlen müssen, ansonsten zieht dieser sein Geld ab. Risikoarme Investitionen hingegen versprechen Sicherheit, bringen aber weniger Rendite.

Doch auch das ist Schnee von gestern. Denn der Negativzins wirbelt alles durcheinander und stellt derartige Kalkulationen auf den Kopf. Geld leihen kostet nichts, Geld leihen bringt Ertrag. Bei so mancher Investition ist der heutige Gegenwartswert größer ist als die Summe der zu erwartenden Gewinne. Dies stellt die geistige Flexibilität des Kapitalgebers vor enorme Herausforderungen. Bei einem Kalkulationszins von minus 1 % erbringt eine Investition, die eine anfängliche Auszahlung von 1.020 Geldeinheiten vorsieht und danach zehn Jahre lang einen Zufluss von 100 Geldeinheiten erzeugt, einen Gewinn von 37 Geldeinheiten. Erbringt die Investition über 20 Jahre Rückzahlungen in Höhe von 50 Geldeinheiten, so steigt der Gewinn gar auf 93 Geldeinheiten an.

Derart paradoxe Ergebnisse dürften jedoch nicht die wesentliche Motivation gewesen sein, die in diesen Tagen einige hochrangige US-Manager dazu veranlasst hat, sich medienwirksam vom Shareholder-Value zu verabschieden. Der Business Roundtable, eine Lobbyvereinigung von 200 namhaften Konzernlenkern, ließ verlauten, dass man fortan ebenso die Belange der übrigen Stakeholder berücksichtigen werde. Nicht die Maximierung des Aktionärsgewinns, sondern die Steigerung des Wertes für die Gesamtgesellschaft sei wesentlicher Zweck unternehmerischen Handelns. In Zeiten, in denen ökologische und soziale Belange bei Kunden und Aktionären, aber auch beim Staat und Regulierungsbehörden ein immer größeres Gewicht bekommen, ist dieser Schritt sicherlich kein schlechter Schachzug. Nur leider wirkt er bei einem achtstelligen Jahresgehalt der hochbezahlten Manager kaum glaubwürdig. Sie haben ihre Schäfchen, deren Anzahl sich zu einem bedeutenden Teil an den erzielten Gewinnen bemisst, längt im Trockenen. Doch ist die Abkehr von der reinen Shareholder-Value Denke ohnehin keine Revolution, wie allenthalben zu lesen war, schon gar nicht für die Unternehmen hierzulande.

Unternehmen taten auch bisher nicht gut daran, die Belange ihrer übrigen Stakeholder zu ignorieren. Auf lange Sicht stehen diese auch gar nicht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Ganz im Gegenteil. Ein Unternehmen, dass ein nachhaltiges Geschäftsmodell betreibt, indem es Kundenwünsche erfüllt, seine Arbeitnehmer fair bezahlt und dabei Umweltstandards achtet, also über einen rundum guten Leumund verfügt, wird auch eine höhere Bewertung an den Kapitalmärkten genießen. Kurzum, es ist erfolgreicher.

Da diese Auffassung in Deutschland schon seit jeher weitaus populärer als in den USA ist, erscheint es überraschend, dass sich mit der deutschen „Werteallianz“, erst jetzt eine Vereinigung von DAX-Managern und Rechnungslegungsexperten daran macht, die unternehmerische Berichterstattung über die unternehmerische Erfolgslage neu auszurichten. So entwickelt die Gruppe derzeit ein neues Reportinginstrument, das den Blickwinkel auf die Unternehmensleistung erweitern soll. Nicht nur Kosten, die das Handelsrecht bislang explizit als Aufwand deklariert bzw. kalkulatorische Kosten, die auf Kapitalgeberseite anfallen, sind in den Augen der Werteallianz zu berücksichtigen. Auch Kosten, die bislang größtenteils externalisiert wurden, wie Luft- und Wasserverschmutzung oder Land- und Wasserverbrauch, sollen in die Erfolgsrechnungen einbezogen werden. Auf der anderen Seite werden Ausgaben für Fortbildungen oder den Arbeitsschutz als „Ertrag“ ausgewiesen, da sie das Humankapital stärken. Dieser holistische Ansatz würde die Berichterstattung wahrlich revolutionieren.

Wirklich? Nein. Bereits seit einigen Jahrzehnten versucht sich die so genannte Wertschöpfungsrechnung daran, den in einem Geschäftsjahr erzielen Mehrwert eines Unternehmens zu erklären. Zieht man von den erzielten Umsätzen die eingebrachten Vorleistungen ab, so wird deutlich, welchen Mehrwert das Unternehmen geleistet hat. In einem nächsten Schritt zeigt die Verteilungsrechnung an, welche Stakeholder welchen Teil vom erwirtschafteten Kuchen abbekommen haben. So interessant solche Rechnungen anmuten, so richtig durchgesetzt haben sie sich bis heute nicht, da sie nicht branchenübergreifend standardisierbar sind und den Adressaten beizeiten überfordern können. Da diesmal ja bekanntlich alles anders ist, deutet vieles darauf hin, dass die Frage „Was ist Gewinn?“ bald mal wieder neue Antworten hervorbringen wird.

Verwandte Artikel

Rechtliche Hinweise

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Ansicht und die Zukunftserwartung des Verfassers wider. Die Meinungen und Erwartungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen Dokumenten der Flossbach von Storch AG dargestellt werden. Die Beiträge werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. (Mit diesem Dokument wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet). Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen ist ausgeschlossen. Die historische Entwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich Copyrights, Marken, Patente und anderer Rechte an geistigem Eigentum sowie sonstiger Rechte) an, für und aus allen Informationen dieser Veröffentlichung unterliegen uneingeschränkt den jeweils gültigen Bestimmungen und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Sie erlangen keine Rechte an dem Inhalt. Das Copyright für veröffentlichte, von der Flossbach von Storch AG selbst erstellte Inhalte bleibt allein bei der Flossbach von Storch AG. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte, ganz oder in Teilen, ist ohne schriftliche Zustimmung der Flossbach von Storch AG nicht gestattet.

Nachdrucke dieser Veröffentlichung sowie öffentliches Zugänglichmachen – insbesondere durch Aufnahme in fremde Internetauftritte – und Vervielfältigungen auf Datenträger aller Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Flossbach von Storch AG.

© 2024 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.