12.10.2018 - Kommentare

Wie geht es weiter nach der GroKo?

von Norbert F. Tofall


Der Niedergang der Großen Koalition unter Angela Merkel wird unabhängig vom Ausgang der Landtagswahlen in Bayern und Hessen weitergehen. Die derzeit einzige realistische Alternative zur GroKo besteht in einem erneuten Versuch, ein Jamaika-Bündnis aus CDU/CSU, FDP und Grünen zustande zu bringen.

Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzlerin An­gela Merkel war im Jahr 2013 mit einem Stim­menanteil von 67,2 Prozent gestartet, erhielt bei der Bundestagswahl 2017 nur noch einen Stimmenanteil von 53,4 Prozent und liegt in den Umfragen der letzten drei Tage bei 41 Prozent (Infratest dimap) bis 42 Prozent (GMS und INSA).1 Dieser Rückgang in den Zah­len spiegelt den Nieder­gang der Bundesregie­rung von Angela Merkel wider, der unabhängig vom Ausgang der Land­tagswahlen in Bayern am 14. Oktober 2018 und in Hessen am 28. Oktober 2018 weitergehen wird. Überraschend gute Landtagswahlergebnisse für Union und SPD könnten die Geschwindigkeit dieses Nieder­gangs zwar etwas abbremsen, eine Wende hin zu einer erfolgreichen Politik der GroKo dürfte von den Landtagswahlen in Bayern und Hessen aber nicht ausgehen. Denn das Problem der Groko besteht darin, daß die größte Verliererin der Bundestagswahl 2017 nicht zurückgetreten ist. CDU/CSU hatten vor einem Jahr 8,6 Pro­zentpunkte verloren, die SPD lediglich 5,2 Pro­zentpunkte. Selbst nach dem Scheitern der Ja­maika-Verhandlungen im November 2017 hat die Wahlverliererin Merkel nicht den Weg für einen personellen Neuanfang auf Bundesebene freigemacht. Und selbst heute scheint sie – trotz der Niederlage ihres Intimus Kauder, die ein mehr als deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl darstellt – immer noch gewillt zu sein, im Dezember erneut für das Amt der CDU-Bundes­vorsitzen­den zu kandidieren.

Mit Blick auf die heutigen Mehrheitsverhältnisse und mögliche Koalitionen im Deutschen Bun­destag sollte immer wieder beachtet werden, daß es Bundeskanzlerin Angela Merkel war, die durch ihre Flüchtlingspolitik die AfD, welche sich im Sommer 2015 bereits selbst zerlegt hatte, nicht nur wieder­belebt, sondern auch mit 12,6 Prozent zur dritten Kraft im Deutschen Bundes­tag promoviert hat. Allein deshalb hätte Angela Merkel im Herbst 2017 zurücktreten müssen. Die SPD hatte Merkels Poli­tik zwar mitgetragen, die Flüchtlingspo­litik war und ist aber primär die Politik von Angela Merkel. Die Verantwortung für die Politik der Bundesregie­rung trägt die Bundeskanzlerin. Sie trifft deshalb die Haupt­verantwor­tung für die Verluste und den Nieder­gang ihrer großen Koalition.

Aber was könnte folgen, falls Angela Merkel vielleicht doch früher oder später zurücktritt oder die Große Koalition durch einen Rückzug der SPD aus der Bundesregierung vorzeitig be­endet wird?

Theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich ist, daß sich CDU/CSU und SPD dann erneut unter einem anderen Bundeskanzler auf eine GroKo verständigen werden. Wenn die SPD die Reißleine ziehen sollte, dürfte sie angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre und der Widerstände in den eigenen Reihen selbst nach Neuwahlen nicht ohne weiteres gewillt sein, mit der Union zu koalieren, zumal nach dem Stand der derzeitigen Umfragen Union und SPD zusammen nur bei 41 bis 42 Prozent lie­gen. Aus diesem Grund dürften Union und SPD zur Zeit auch kein gesteigertes Interesse an Neuwah­len haben.

Im derzeitigen Bundestag gibt es jedoch auch keine Mehrheit für ein rot-rot-grünes Bündnis. Und auch die Umfragen lassen ein derartiges Bündnis nach Neuwahlen allein schon rechnerisch nicht zu.

Da niemand mit der AfD koalieren möchte, verbleibt im Moment als Alternative zur GroKo nur ein erneuter Versuch, eine Jamaika-Koalition aus CDU/CSU, FDP und Grünen zustande zu bringen. Auf ein derart heikles Unternehmen wird sich die FDP natürlich nur einlassen, wenn Angela Merkel sich zurückzieht und die Union einen akzeptablen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers präsen­tiert, der anders als Merkel ernsthaft auf Positionen und Forderungen der FDP eingeht und nicht ausschließlich die Positionen der Grünen zu berücksichtigen bereit ist. Da ein Bundeskanzler nicht Mitglied des Bundestages sein muß, was bspw. Kurt Georg Kiesinger während seiner Kanzlerschaft von 1966 bis 1969 nicht war, könnte Annegret Kramp-Karrenbauer die Nachfolge von Merkel antre­ten, ohne daß Neuwahlen zwingend erforderlich sind.

Die Implementation einer Jamaika-Koalition könnte sowohl im derzeitigen Bundestag erfolgen als auch nach Neuwahlen oder in einer Kombination aus beiden. Der Bundestag kann nach Art. 67 (1) GG Bundeskanzlerin Angela Merkel das Mißtrauen dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Durch dieses konstruktive Mißtrauensvotum könnte eine Ja­maika-Koalition ohne Neuwahlen die Regierungsgeschäfte übernehmen. Möglich wäre es jedoch auch, daß Angela Merkel die Vertrauensfrage nach Art. 68 (1) stellt und nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Der Bundespräsident kann dann auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen und Neuwahlen ausrufen. Das Recht zur Auflösung des Bundestages erlischt jedoch, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mit­glieder einen anderen Bundeskanzler gewählt hat.

Da die Umfragen derzeit für die Grünen deutliche Verbesserungen im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 anzeigen, dürften vor allem die Grünen selbst für den Fall, daß eine Jamaika-Koalition ohne Neuwahlen die Regie­rungsgeschäfte übernehmen sollte, auf anschließende Neuwahlen drängen und damit eine Vorgehensweise für den Machtwechsel präferieren, die bereits Helmut Kohl 1982/1983 vorexerziert hatte. Allerdings könnte Bundespräsident und SPD-Mitglied Frank-Walter Steinmeier kein Interesse daran haben, seine Partei jetzt einer Neuwahl auszusetzen. Auch könnte Steinmeier unabhängig vom Wohl und Wehe seiner Partei die „künstliche“ Herbeiführung von Neuwahlen durch einen Mißbrauch der Vertrauensfrage aus verfassungspolitischen und rechtlichen Gründen ablehnen. Anders als Karl Carstens 1983 und Horst Köhler 2005 könnte er deshalb Neuwahlen ablehnen, was aber  offen ist.

Alles hängt indes davon ab, wie lange sich der Niedergang der regierenden GroKo aus CDU/CSU und SPD unter Angela Merkel noch hinziehen wird. Aufzuhalten ist der Niedergang der GroKo nicht. Wahrscheinlich wird sie von Jamaika ohne Merkel abgelöst werden und möglicherweise sogar ohne vorgezogene Wahlen. Ob durch eine Jamaika-Koalition jedoch ernsthaft die bislang verschleppten Probleme in Deutschland und Europa angegangen werden, darf bezweifelt werden.


1 Siehe unter wahlrecht.de zusammengestellten aktuellen Umfragen zur Sonntagsfrage Bundestagswahl: http://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm

Rechtliche Hinweise

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Ansicht und die Zukunftserwartung des Verfassers wider. Die Meinungen und Erwartungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen Dokumenten der Flossbach von Storch AG dargestellt werden. Die Beiträge werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. (Mit diesem Dokument wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet). Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen ist ausgeschlossen. Die historische Entwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich Copyrights, Marken, Patente und anderer Rechte an geistigem Eigentum sowie sonstiger Rechte) an, für und aus allen Informationen dieser Veröffentlichung unterliegen uneingeschränkt den jeweils gültigen Bestimmungen und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Sie erlangen keine Rechte an dem Inhalt. Das Copyright für veröffentlichte, von der Flossbach von Storch AG selbst erstellte Inhalte bleibt allein bei der Flossbach von Storch AG. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte, ganz oder in Teilen, ist ohne schriftliche Zustimmung der Flossbach von Storch AG nicht gestattet.

Nachdrucke dieser Veröffentlichung sowie öffentliches Zugänglichmachen – insbesondere durch Aufnahme in fremde Internetauftritte – und Vervielfältigungen auf Datenträger aller Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Flossbach von Storch AG.

© 2024 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.