"Nach Artikel 127 Absatz 1 und Artikel 282 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist es das vorrangige Ziel des Europäisches System der Zentralbanken, die Preisstabilität zu gewährleisten."
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union
Der Kaufkraftverlust des Euro beträgt bis Juni 2024 für Deutschland -40,3 Prozent und für die Eurozone -41,7 Prozent.