
"Nach Artikel 127 Absatz 1 und Artikel 282 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist es das vorrangige Ziel des Europäisches System der Zentralbanken, die Stabilität der Preise zu gewährleisten."
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union
Der Kaufkraftverlust des Euro beträgt bis Dezember 2025 für Deutschland -41,69 Prozent und für die Eurozone -43,0 Prozent.