KOMMENTAR. Das aktuelle Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente wird im demografischen Wandel nicht mehr finanzierbar sein. Produktivitätswachstum, Kapitaldeckung und längere Lebensarbeitszeit müssen her.
“You can't have your cake and eat it too” ist eine populäre englische Redewendung, die bis ins 16. Jahrhundert zurückgeht. Doch genau das, den Kuchen gleichzeitig behalten und essen, will die deutsche Politik in schöner Regelmäßigkeit. Die Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur sollen hochgefahren und gleichzeitig der Wohlfahrtstaat ausgebaut werden. Die staatlichen Renter sollen wie gewohnt versorgt und die Jungen vor Ausbeutung geschützt werden, obwohl das Verhältnis von Rentnern zu Jungen über die nächsten Jahrzehnte drastisch steigen wird. Das ist keine unsichere „Horrorprognose“, wie der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz mal Kund tat, sondern „baked in the cake“, schon in den Kuchen gebacken. Denn die meisten der in den letzten Jahren Geborenen werden die nächste Jahrhundertwende erleben – aller Wahrscheinlichkeit nach nicht als rüstige Rentner, sondern als noch im Erwerbsleben stehende Siebzig- und Achtzigjährige.1
Doppelte Haltelinie statt Demografiefaktor
Dennoch will die deutsche Bundesregierung den jetzt schon rissigen Status-quo in der Rentenpolitik bis in die fernere Zukunft fortschreiben. Dafür steht die „doppelte Haltelinie“, die Festschreibung der Rentenersatzquote auf 48 Prozent des durchschnittlichen Lohns in der Vergangenheit und des Beitragssatzes der Beitragszahler auf maximal 20 Prozent von Lohn und Gehalt. Dafür stehen auch das unveränderte Renteneintrittsalter und die Rentenanpassung auf Grundlage der Lohnsteigerungen in der Vergangenheit, ohne Berücksichtigung des gravierenden demografischen Wandels.
Da waren wir schon mal weiter. Im Jahr 1999 wurde ein „Demografiefaktor“ eingeführt, mit dem die Rentenlaufzeiten an die längere Lebenserwartung angepasst werden sollten. Doch der „Faktor“ wurde nie umgesetzt. Dafür gab es einen „Nachhaltigkeitsfaktor“, mit dem bei der Rentenanpassung nur das Verhältnis der laufenden Zahl der Beitragszahler zur Zahl der Rentner berücksichtigt wird. Da gibt es schon mal irreversible Rentenerhöhungen über das von der Lohnentwicklung abhängige Normalmaß hinaus, wenn eine gute Konjunktur oder administrative Veränderung der Kriterien die Zahl der Beitragszahler ansteigen lässt. Und 2007 wurde die Rente mit 67 Jahren beschlossen. Doch die „Rente mit 67“ wurde mit der (2014 eingeführten) „Rente mit 63“ konterkariert.
Der Status-quo ist unhaltbar
Dabei ist der Status-quo unhaltbar. Das zeigt unsere Extrapolation der gegenwärtigen Verhältnisse bis ins Jahr 2060. Bis dorthin vergeht noch viel Zeit – über dreißig Jahre -, so dass diese Übung gewagt erscheint. Aber, wie gesagt, für die Demografie ist dieser Zeitraum recht überschaubar. Über diesen Zeithorizont kann man demografische Prognosen eher mittel- als langfristig bezeichnen.
Die künftige demografische Entwicklung bestimmt unsere Status-quo Extrapolation. Bis 2060 wird die Zahl der Rentner bei dem gegenwärtigem Renteneintrittsalter mit hoher Wahrscheinlichkeit um rund 23 Prozent auf 26,3 Millionen steigen. Um den gleichen Prozentsatz wird die Zahl der Erwerbstätigen (bei schrumpfender Bevölkerung und konstanter Erwerbsquote) zurückgehen (siehe Abbildung).

Kamen im Jahr 2024 noch 215 Erwerbstätige auf hundert Rentner, werden es im Jahr 2060 nur noch 135 sein. Aus dem folgt, dass auch die Ausgaben der Rentenversicherung (in konstanten Preisen) um 23 Prozent steigen werden. Wie gesagt ist das keine Prognose, sondern eine Extrapolation der gegenwärtigen Verhältnisse anhand der demografischen Entwicklung.
Die Ausgaben für Rentnern werden von 17 Prozent des Bruttoeinkommens der Beschäftigten auf 27 Prozent steigen. Dieser Anstieg kommt in einer Zeit, in der der Staat auch zusätzliche andere Aufgaben – wie die Widerherstellung der Verteidigungsfähigkeit und der Infrastruktur – erledigen muss. Wir haben daher angenommen, dass andere Abzüge als die für die Renten in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (in Preisen von 2024) konstant bleiben werden. Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse unserer Übung.

Wenn alles außer der Altersstruktur der Bevölkerung bleibt, wie es jetzt ist, würden die Abzüge von der Bruttoentlohnung aller Beschäftigen für die Finanzierung der Transfers für die Rentner durch die Rentenversicherung und den Bundeshaushalt von 43 Prozent heute auf 60 Prozent im Jahr 2060 steigen. Eine Belastung dieses Ausmaßes widerspräche allen Konzepten der Fairness zwischen den Generationen und läge weit über der Grenze des „Halbteilungsgrundsatzes“, den das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss im Jahr 1995 aufgestellt hat.2
Alternative Szenarien
Aber es muss ja nicht immer alles bleiben, wie es ist. Der Königsweg, um die Abgaben- und Steuerbelastung der Beschäftigten tragbar zu halten, wäre ein Anstieg der Produktivität. Da unter der Status-quo Extrapolation das Bruttogesamteinkommen der Beschäftigten um 0,7 Prozent pro Jahr sinkt und die Abgaben für die Rente steigen, müsste die Bruttowertschöpfung je Beschäftigten um 1 Prozent pro Jahr wachsen, um Ausgleich zu schaffen. Das ist sehr anspruchsvoll. Denn seit der Wiedervereinigung im Jahr 1991 ist die Produktivität nur um 0,67 Prozent pro Jahr gestiegen. Seit 2022 ist sie sogar um 0,6 Prozent pro Jahr gefallen.
Angenommen die Produktivität wächst nur um 0,67 Prozent - also wie im Schnitt seit der Wiedervereinigung -, dann würde der Rückgang der Beschäftigten nahezu ausgeglichen. Damit aber auch die Zunahme der Rentner ausgeglichen wird, müssten 2060 die Rentenausgaben um 22 Prozent niedriger sein als im Status-quo Szenario. Dann bliebe die Abgabenquote stabil. Dafür müssten die Renten für rund 36 Jahre mit rund 0,7 Prozent pro Jahr weniger steigen als die Inflation – bei 2 Prozent Inflation also nur um 1,3 Prozent. Die stetige Erosion der Kaufkraft wäre wie eine chinesische Wasserfolter für die Rentner. Besser wäre es, das Rentenalter auf 70 Jahre anzuheben. Das brächte direkt 15 Prozent Einsparungen vom Niveau der gegenwärtigen Ausgaben und ließe eine finanzielle Entlastung der Beschäftigten zu. Eine längere Lebensarbeitszeit (später über 70 Jahre hinaus) wird bei zunehmender Langlebigkeit auch nötig sein, um die Lebenszufriedenheit zu erhalten.3
Schluss mit der Vogelstraußpolitik!
Unsere Extrapolation hat gezeigt, dass der Status-quo nicht haltbar ist. Um die Versorgung der zunehmenden Zahl der Rentner zu gewährleisten, ohne die Beschäftigten zu überlasten, müssen drei Dinge passieren: Erstens muss das Produktivitätswachstum gestärkt werden. Das erfordert umfangreiche Reformen, von der Entbürokratisierung über eine Steuerreform bis zur Integration des europäischen Kapitalmarkts. Zweitens muss die staatliche Rente auf eine Grundversorgung im Alter reduziert werden. Das gegenwärtige Modell einer Absicherung des Lebensstandards ist schon jetzt brüchig und wird bald unhaltbar. Es muss durch eine Absicherung der materiellen Existenzgrundlagen abgelöst werden. Drittens muss die Lebensarbeitszeit erhöht werden, aus finanziellen wie auch immateriellen Gründen.
Leider tut sich die Bundesregierung sehr schwer damit, die Fakten anzuerkennen und die Weichen für eine stabile staatliche Rente zu stellen. Doch je länger sie die Vogelstraußpolitik weiterverfolgt, desto schmerzlicher wird das Erwachen sein.
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1 Siehe dazu Lynda Gratton und Andrew J. Scott, The 100-year Life. Bloomsbury 2020.
2 In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 121) entwickelte das Gericht einen Rechtsgedanken, wonach eine Steuerbelastung so ausgestaltet sein sollte, dass dem Steuerpflichtigen in der Regel mindestens etwa die Hälfte des „Sollertrags“ (also des einkommensbezogenen Ertrags) verbleibt. Dies wurde in der Literatur und Öffentlichkeit als sogenannter Halbteilungsgrundsatz bezeichnet. Nach dieser Ansicht sollte der Staat dem Bürger bei der Besteuerung nicht mehr als ungefähr die Hälfte seines Einkommens entnehmen. Später hat das Gericht allerdings diesen Beschluss wieder relativiert.
3 Gratton und Scott argumentieren, dass bei einer Lebenserwartung von 100 Jahren das dreistufige Modell aus dem Industriezeitalter mit jeweils einer Zeitperiode von Ausbildung, Arbeit und Ruhestand nicht mehr haltbar sein wird. Vielmehr werden Perioden von Ausbildung und Arbeit in zeitlicher Reihenfolge wechseln, da immer wieder neue Fertigkeiten notwendig sein werden. Und die zeitliche Länger des Ruhestands wird wieder auf seine ursprüngliche Länge von 5 bis 10 Jahren schrumpfen müssen, da mehrere Jahrzehnte Ruhestand nicht mehr finanziert werden können.
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