20.08.2021 - Studien

Das Ende der Sozialen Marktwirtschaft

von Marius Kleinheyer


Vielleicht wird man in den Geschichtsbüchern eines Tages lesen, dass das Corona-Virus die Ursache für den Untergang der Sozialen Marktwirtschaft war. Aber das stimmt nicht. Corona war, wie so häufig, nur der Beschleuniger eines Prozesses, der sich über eine längere Zeit hinzog. Die Soziale Marktwirtschaft hatte schon lange vor der Corona-Krise ihre inhaltliche Kraft verloren. Am Ende war das Konzept der Beliebigkeit preisgegeben. Sowohl Politiker der Linken - wie Sahra Wagenknecht - als auch Konservative konnten sich darauf berufen, indem sie die Komponenten „sozial“ und „marktwirtschaftlich“ nach Gusto verschoben. Bereits für Alfred Müller-Armack, der den Begriff geprägt hat, war die Soziale Marktwirtschaft „ein der Ausgestaltung harrender, progressiver Stilgedanke“1. In der angelsächsisch dominierten Wirtschaftswissenschaft hatte das Konzept sowieso nie eine große Chance.

Trotz der bewussten Unschärfe des Begriffs lässt sich ein Kern der Sozialen Marktwirtschaft ausmachen, der ihr Wesen bestimmt. Müller-Armack bezeichnete die Soziale Marktwirtschaft als „irenische Formel“ für das Auflösen des Gegensatzes von „Sozialstaat“ und „Marktwirtschaft“2Eirene symbolisiert in der griechischen Mythologie den Frieden.3 In diesem Begriff kam bereits die gesellschaftspolitische Dimension zum Ausdruck, die der Einführung der sozialen Marktwirtschaft beigemessen wurde. Ludwig Erhard vertrat die Auffassung „Je freier die Wirtschaft, umso sozialer ist sie auch.“ Er beschrieb den Auftrag an die Politik ganz am Anfang seines Werkes „Wohlstand für Alle“ so:

„Am Ausgangspunkt stand der Wunsch, über eine breitgeschichtete Massenkaufkraft die alte konservative soziale Struktur endgültig zu überwinden.“4

Für Erhard entstand Wohlstand durch Wettbewerb, und er sah in dem Streben nach einem über wirtschaftliche Nothilfe hinausgehenden sozialen Ausgleich eine große Gefahr für beide. Doch sah er auch, dass das Etikett „sozial“ die Akzeptanz der Markwirtschaft bei den mehrheitlich eher marktskeptischen Deutschen erhöhen würde und akzeptierte es daher.

Die soziale Marktwirtschaft war also nicht nur die unmittelbare Antwort auf das zerstörte Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, sondern von Anfang an auch die Antwort auf die soziale Frage des 19. Jahrhunderts, eine politisch umsetzbare, marktwirtschaftliche Alternative zu den populären sozialistischen Gesellschaftsvorstellungen. Sie versuchte, die ordo-liberalen Prinzipien der Freiburger Schule (die Walter Eucken maßgeblich entwickelt hat) mit dem Wunsch nach sozialem Ausgleich zu versöhnen. Letztendlich war es aber der Versuch einer Quadratur des Kreises.

Müller-Armack musste damals keineswegs bei „Null“ anfangen, sondern konnte auf einer breiten religionsphilosophischen Basis aufbauen. Sowohl die Katholische Soziallehre als auch die Evangelische Sozialethik boten die theoretische Grundlage und das gesellschaftspolitische Fundament.5 Auch dieses Fundament hat im Laufe der letzten Jahrzehnte erhebliche Risse bekommen.

Politisch war die Soziale Marktwirtschaft nie unumstritten. Sie stand in Westdeutschland immer im Wettstreit mit sozialistischen Ideen. Nach rund 40 Jahren hatte der sozialistische Wettbewerber hinter dem Eisernen Vorhang abgewirtschaftet und war am Ende. Und so hätte man eigentlich erwarten können, dass die Soziale Marktwirtschaft zu ihrem 50-jährigen Bestehen Ende der 90er Jahre eine rundherum positive Beurteilung erfährt. Doch schon in den neunziger Jahren blieb der triumphale Siegeszug der Sozialen Marktwirtschaft aus. So heißt es im Vorwort des Tagungsbandes „50 Jahre Soziale Marktwirtschaft“: „Nach 50 Jahren sozial ausgestalteter Marktwirtschaft steht Deutschland heute trotz aller Export- und Stabilitätserfolge und eines im internationalen Vergleich immer noch beachtlichen Wohlstandsniveaus sowohl wirtschaftspolitisch-konzeptionell als auch hinsichtlich seiner jüngeren wirtschaftlichen Entwicklung eher vor einem Scherbenhaufen als vor einem neuen Aufbruch“6.

Wie in einem guten Drama gab es in diesem Prozess ein retardierendes Moment, bei dem die Handlung scheinbar doch ihrem tragischen, aber unvermeidbaren Ende entkommt. Die Arbeitsmarkt- und Sozialreformen, verbunden mit dem Namen Agenda 2010, unter dem Bundeskanzler und späteren Ludwig-Erhard-Preisträger Gerhard Schröder, entfalteten Mitte der 2000er Jahre noch einmal wirtschaftliche Dynamik in Deutschland. Schröder hatte sich dem vom britischen Premierminister Tony Blair und U.S. Präsident Bill Clinton betriebenen Konzepts des „Dritten Wegs“ angeschlossen, in dem man eine sozialdemokratische Variante der Sozialen Marktwirtschaft erkennen kann.7 Doch seit der Finanz- und sich daraus entwickelnden Eurokrise wurde deutlich, dass bereits mit der Konstruktion der europäischen Währungsunion die Axt an die eigentliche Wurzel der Sozialen Marktwirtschaft gelegt wurde.

Das Geldsystem als entscheidendes Fundament

Die Währungsreform von 1948 und die damit verbundene Freigabe der Preise wird zu Recht als Geburtsstunde der aus dem ordo-liberalen Ansatz folgenden Ordnungspolitik und ihrer Verzuckerung durch das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft bezeichnet. Eine stabile Währung war ihre unabdingbare Voraussetzung. Stabiles Geld war nicht nur der dringende Wunsch weiter Teile der Bevölkerung, die durch Inflation und Währungsreformen schmerzliche Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht hatten. Ludwig Erhard hatte erkannt, dass das Geldsystem ein zentraler Bestandteil für die Bildung einer freien Gesellschaft ist. Friedrich August von Hayek drückte es in seinem Spätwerk „Die verhängnisvolle Anmaßung“ wie folgt aus: „Geld erscheint zugleich als machtvolles Instrument der Freiheit und übelstes Werkzeug der Unterdrückung“8.

Für Erhard war klar, dass er ein Geldsystem haben wollte, das Freiheit ermöglicht. Freiheit bedeutete für ihn die bewusste Zulassung von Unsicherheit und die Abwesenheit von Steuerung der Wirtschaft, um die Dynamik des Marktes zur Entfaltung zu bringen:

„Es zeugte von dem grenzenlosen Illusionismus und der Verblendung planwirtschaftlichen Denkens, wenn man von den Rohstoffbilanzen oder anderen statistischen Grundlagen her glaubte, das Schicksal eines Volkes für lange Zeit vorausbestimmen zu können. Diese Mechanisten und Dirigisten hatten nicht die geringste Vorstellung von der sich entzündenden dynamischen Kraft, sobald sich ein Volk nur wieder des Wertes und der Würde der Freiheit bewusstwerden darf.“9

In diesem Sinne sollte Geld kein Instrument der Politik werden, sondern als Geld der Bürger seinem Zwecken als Tauschmittel und Wertaufbewahrungsmittel dienen. Die Deutlichkeit Erhards dürfte für viele heutige Leser ungewöhnlich klingen:

„Die Verwirklichung des Gedankens der Wohlstandsmehrung zwingt zum Verzicht auf jede unredliche Politik, die nur dem optischen Scheinerfolg den Vorzug vor dem echten Fortschritt gibt. Wem dieses Anliegen ernst ist, muss bereit sein, sich jedweden Angriffen auf die Stabilität unserer Währung energisch zu widersetzen. Die soziale Marktwirtschaft ist ohne eine konsequente Politik der Preisstabilität nicht denkbar. Nur diese Politik gewährleistet auch, dass sich nicht einzelne Bevölkerungskreise zu Lasten anderer bereichern.“10

Die Unabhängigkeit der Zentralbank als Boomerang

Walter Eucken, der Vordenker des Ordo-Liberalismus, erklärte das funktionierende Preissystem zum wirtschaftsverfassungsrechtlichen Grundprinzip. Seiner Meinung nach sollte es ein Primat der Währungspolitik geben. Dabei warnte er vor allzu starker diskretionärer Machtausübung und forderte möglichst verlässliche Regeln:

„(…) weil die Erfahrung zeigt, dass eine Währungsverfassung, die den Leitern der Geldpolitik freie Hand lässt, diesen mehr zutraut, als ihnen im Allgemeinen zugetraut werden kann. Unkenntnis, Schwäche gegenüber Interessentengruppen und der öffentlichen Meinung, falsche Theorien, alles das beeinflusst diese Leiter sehr zum Schaden der ihnen anvertrauten Aufgabe.“11

Mit der Einführung des Euro sind die geldpolitischen Kompetenzen von den nationalen Notenbanken auf die Europäische Zentralbank übergegangen. In seinem Vortrag im Vorfeld der Übertragung der geldpolitischen Kompetenzen auf die ESZB (heutige EZB) im Jahre 1999 zeigt sich der damalige Präsident der Deutschen Bundesbank, Hans Tietmeyer, optimistisch bezüglich der künftigen Geldpolitik in der Eurozone12. Dabei stützt er sich insbesondere auf die Verankerung der Unabhängigkeit der ESZB im Vertrag von Maastricht.13

Dies führt dazu, dass die gemeinsame Geldpolitik nicht mehr in der Zuständigkeit der nationalen Notenbanken liegt und damit nicht mehr auf die Gegebenheiten in den einzelnen Ländern reagieren kann. Das galt lange Zeit als wichtigste Bedingung, um stabiles Geld zu produzieren.

Mit der Finanzkrise und der offensichtlich gewordenen Notwendigkeit, den Bankensektor zu stabilisieren, hat sich eine grundlegende Veränderung der Machtstellung der Zentralbanken ergeben. Die Europäische Zentralbank ist mittlerweile ein zentraler politischer Akteur, der durch Null- oder Negativzinspolitik den Staaten eine weitere Neuverschuldung ermöglicht und sich dadurch zu einer kaum mehr verdeckten direkten Staatsfinanzierung bereiterklärt.

Diese Entwicklung hat starke Auswirkungen auf die Vermögenslage der Haushalte und die Bilanzen der Unternehmen. Der Euro hat seinen Anspruch verloren, Bürgergeld zu sein, und hat seine Funktion als Staatsgeld nach vorne gestellt.14

Hinsichtlich der rechtlichen Stellung der EZB muss Deutschland dabei heute zur Kenntnis nehmen, dass sich die Unabhängigkeit der Notenbank sehr wohl unterschiedlich auswirken kann. Die im Vertrag von Maastricht festgeschriebene Weisungsunabhängigkeit garantiert nur dann eine stabilitätsorientierte Geldpolitik, wenn sich die Mitglieder des Direktoriums und des EZB-Rates vorrangig auf dieses Ziel verpflichtet fühlen. Wenn sie aber der reibungslosen Staatsfinanzierung in den strukturschwachen Ländern der Eurozone den Vorrang geben, oder wenn sie dem Beitrag der Geldpolitik zur Bekämpfung des Klimawandels eine höhere Bedeutung beimessen, dann ist dies aufgrund der Unabhängigkeit der EZB nicht zu ändern, auch wenn dies gewiss nicht im Sinne des Vertrages von Maastricht und erst recht nicht im Sinne der Gründerväter der Sozialen Marktwirtschaft ist.

„Am Ende steht der soziale Untertan“15

Im Mittelpunkt der Sozialen Marktwirtschaft stand der mündige und eigenverantwortliche Bürger. Davon abgeleitet sollte es die zentrale Aufgabe des Staates sein, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es dem Bürger ermöglichen, verantwortlich für seine Lebensgestaltung und seine Zukunftspläne zu sein. Entgegen der heute häufig anzutreffenden Vorstellung, dass dieses Ziel den Staat zum Handeln auffordert, verpflichtete es ihn eigentlich zur prinzipiellen Zurückhaltung. Erhard erkannte, dass Freiheit nicht voraussetzungslos funktionieren kann. Sie muss von selbstbewussten Bürgern gewollt und erlernt werden:

„Wenn dagegen Bemühungen der Sozialpolitik darauf abzielen, dem Menschen schon von der Stunde seiner Geburt an volle Sicherheit gegen alle Widrigkeiten des Lebens zu gewährleisten, d.h., ihn in einer absoluten Weise gegen die Wechselfälle des Lebens abschirmen zu wollen, dann kann man von solchen Menschen einfach nicht verlangen, dass sie das Maß an Kraft, Leistung, Initiative und anderen menschlichen Werten entfalten, das für das Leben und die Zukunft der Nation schicksalshaft ist und darüber hinaus die Voraussetzung einer auf die Initiative der Persönlichkeit begründeten „Sozialen Marktwirtschaft“ bietet.“16

Gut gemeint ist im Sozialstaat häufig das Gegenteil von gut gemacht. Für Erhard war klar, dass die Soziale Marktwirtschaft auf Dauer nur funktionieren kann, wenn die Idee der Freiheit allgemein akzeptiert ist. Auch hier lässt die Deutlichkeit der Sprache heute aufhorchen:

„Die Soziale Marktwirtschaft kann nicht gedeihen, wenn die ihr zugrunde liegende geistige Haltung, d.h. also die Bereitschaft, für das Schicksal Verantwortung zu tragen, und aus dem Streben nach Leistungssteigerung an einem ehrlichen freien Wettbewerb teilzunehmen, durch vermeintliche soziale Maßnahmen auf benachbarten Gebieten zum Absterben verurteilt wird.“17

Etwas später betont Erhard:

„Die Blindheit und intellektuelle Fahrlässigkeit, mit der wir auf den Versorgungs- und Wohlfahrtsstaat zusteuern, kann nur zu unserem Unheil ausschlagen. Dieser Drang und Hang ist mehr als alles andere geeignet, die echten menschlichen Tugenden: Verantwortlichkeit, Nächsten- und Menschenliebe, das Verlangen nach Bewährung, die Bereitschaft zur Selbstvorsorge und noch vieles Gute mehr allmählich aber sicher absterben zu lassen – und am Ende steht vielleicht nicht die klassenlose, wohl aber die seelenlos mechanisierte Gesellschaft."18

Thomas Mayer beklagt in seinem neuen Buch „Die Vermessung des Unbekannten“ den Verlust der Freiheit durch den beschleunigten Aufstieg des Versicherungsstaates.19 Der Versicherungsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er sich umfassend zuständig fühlt, die Risiken der Bürger und weit darüber hinaus der ganzen Welt abzusichern und gegebenenfalls Schadensersatzzahlungen zu leisten. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedient sich der Versicherungsstaat der Zentralbank, die dafür unbegrenzt frisches Geld zur Verfügung stellt. Verliert das Geld seine Kaufkraft, muss der Versicherungsstaat Konkurs anmelden.20 Bis dahin hat der Versicherungsstaat die Soziale Marktwirtschaft abgelöst.

Eine Rückkehr zur Sozialen Marktwirtschaft über ein marktwirtschaftliches Geldsystem könnte sich nach dem Konkurs des Versicherungsstaates lohnen. Denn: Eine Wirtschaft lässt sich nicht auf Dauer gegen die Gesetze des Marktes und gegen die Interessen der Bürger organisieren.


1 Müller-Armack, Alfred (1966), Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik. Studien und Konzepte zur Sozialen Marktwirtschaft und zur Europäischen Integration, 2. Auflage (Bern: Paul Haupt, 1966), S.12.

2 Müller-Armack, Alfred (1981), Religion und Wirtschaft. Geistesgeschichtliche Hintergründe unserer europäischen Lebensform, 3. Auflage, 1981, Bern, Stuttgart, S. 559-578; Wiederabdruck eines Aufsatzes von 1950.

3www.kas.de/de/web/soziale-marktwirtschaft/soziale-marktwirtschaft-soziale-irenik

4 Erhard, Ludwig (1957/2000) „Wohlstand für alle“. Düsseldorf: Econ Verlag, S. 17

5 Höffner, Josef (1997), Christliche Gesellschaftslehre, Kevelaer: Butzon & Becker.

6 50 Jahre Soziale Marktwirtschaft, Ordnungstheoretische Grundlagen, Realisierungsprobleme und Zukunftsperspektiven einer wirtschaftspolitischen Konzeption, hrsg. Von, Cassel, D., Stuttgart 1998, S. V;

7 Siehe etwa Schröder-Blair Papier (1999) oder Anthony Giddens (1998) Der dritte Weg. Die Erneuerung der sozialen Demokratie, Frankfurt a.M.: Suhrkamp.

8 von Hayek, Friedrich A. (1988) Die verhängnisvolle Anmaßung, S. 115

9 Erhard, Ludwig (1957/2000) „Wohlstand für alle“. Düsseldorf: Econ Verlag, S. 18

10 Erhard, Ludwig (1957/2000) „Wohlstand für alle“. Düsseldorf: Econ Verlag, S. 14-15

11 Eucken, Walter (1952/2004) Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen: Mohr Siebeck, S. 257

12 Tietmeyer, H., Eine stabile Währung als Grundlage für die Soziale Marktwirtschaft, in: Soll und Haben – 50 Jahre Soziale Marktwirtschaft, hrsg. von Hasse, R. und Starbatty, J., Stuttgart 1999, S. 7-16, S. 11 ff.; 

13 Ebenda, S. 11 f.

14 Thomas Mayer (2014) Die neue Ordnung des Geldes, München: FBV, S. 134

15 Erhard, Ludwig (1957/2000) „Wohlstand für alle“. Düsseldorf: Econ Verlag, S. 251

16 Erhard, Ludwig (1957/2000) „Wohlstand für alle“. Düsseldorf: Econ Verlag, S. 246

17 Ibid., S. 245

18 Ibid. S. 249

19 Mayer, Thomas (2021) Die Vermessung des Unbekannten, München: FBV, S. 147

20 Ibid. S. 163

Rechtliche Hinweise

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Ansicht und die Zukunftserwartung des Verfassers wider. Die Meinungen und Erwartungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen Dokumenten der Flossbach von Storch AG dargestellt werden. Die Beiträge werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. (Mit diesem Dokument wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet). Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen ist ausgeschlossen. Die historische Entwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich Copyrights, Marken, Patente und anderer Rechte an geistigem Eigentum sowie sonstiger Rechte) an, für und aus allen Informationen dieser Veröffentlichung unterliegen uneingeschränkt den jeweils gültigen Bestimmungen und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Sie erlangen keine Rechte an dem Inhalt. Das Copyright für veröffentlichte, von der Flossbach von Storch AG selbst erstellte Inhalte bleibt allein bei der Flossbach von Storch AG. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte, ganz oder in Teilen, ist ohne schriftliche Zustimmung der Flossbach von Storch AG nicht gestattet.

Nachdrucke dieser Veröffentlichung sowie öffentliches Zugänglichmachen – insbesondere durch Aufnahme in fremde Internetauftritte – und Vervielfältigungen auf Datenträger aller Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Flossbach von Storch AG.

© 2024 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.